gesetzliche Leistungen Archive

Fahrkosten

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse zwingend notwendig sind. Dabei werden folgende Fahrkosten von der Krankenkasse übernommen: Fahrten zur voll- und teilstationären Behandlung Rettungsfahrten zum Krankenhaus Krankentransporte Fahrten zu vor- und nachstationären Behandlungen im Krankenhaus Fahrten zur ambulanten Behandlung des Versicherten nur nach vorheriger Genehmigung [&hellip

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Empfängnisverhütung

Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung (Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung). Zur ärztlichen Beratung gehören auch die erforderliche Untersuchung und die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln. Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, so weit sie ärztlich verordnet werden. Im Einzelfall handelt es sich hierbei um die Anti-Baby-Pille. [&hellip

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Auslandsschutz (Krankenversicherungsschutz im Ausland)

Damit Sie auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten über einen Krankenversicherungsschutz verfügen, wurden mit einer Vielzahl von Europäischen Staaten und einigen anderen wichtigen Reiseländern sogenannte Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Die Leistungen, die Sie im Krankheitsfall erhalten, richten sich dabei immer nach den Gegebenheiten und Vorschriften des Gastlandes. Ihre Krankenkasse hält daher für Sie entsprechende Anspruchsbescheinigungen bereit, die Sie vor [&hellip

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Arznei- und Verbandmittel

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie Anspruch auf die Versorgung mit Verbandmitteln sowie apothekenpflichtigen und vom Arzt verordneten Arzneimitteln. Nicht von den Krankenkassen bezahlt werden sogenannte Bagatellearzneimittel wie Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten einschließlich der bei diesen Krankheiten anzuwendenden Schnupfenmittel, Schmerzmittel, hustendämpfenden und hustenlösenden Mittel, Mund- und Rachentherapeutika, ausgenommen bei Pilzinfektionen, [&hellip

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Ärztliche Behandlung

Die ärztliche Behandlung umfasst die Tätigkeit des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist. Zur ärztlichen Behandlung gehört auch die Hilfeleistung anderer Personen, die von dem Arzt angeordnet und von ihm zu verantworten ist. In diesem Zusammenhang werden von den Krankenkassen z.B. die [&hellip

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Krankenhausbehandlung

Versicherte haben einen Anspruch auf vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus, wenn die Aufnahme erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung sowie häusliche Krankenpflege erreicht werden kann. Die Krankenhausbehandlung umfasst alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für Ihre medizinische Versorgung im Krankenhaus notwendig [&hellip

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Künstliche Befruchtung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umfassen auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (insbesondere Inseminationsbehandlung und In-vitro-Fertilisation mit Embryotransfer). Damit die Krankenkassen die Kosten übernehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Maßnahme muss nach ärztlicher Feststellung erforderlich sein. Diese Erforderlichkeit ist in der Regel  gegeben, wenn herkömmliche Behandlungsmaßnahmen (z. B. alleinige hormonelle Stimulation, Fertilisationsoperation) nicht [&hellip

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Rehabilitationskuren

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, wenn diese notwendig sind, um einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, sie nach Eintritt zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Reicht bei Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nicht aus, kann die Krankenkasse die erforderlichen Maßnahmen auch in Form einer ambulanten Rehabilitationskur in Wohnortnähe erbringen. Die [&hellip

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Medizinische Vorsorgekuren

Versicherte haben einen Anspruch auf medizinische Vorsorgeleistungen, wenn diese notwendig sind, eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen, einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken, Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Die medizinischen Vorsorgeleistungen werden in drei Stufen erbracht: [&hellip

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Kur zur Rehabilitation

Kuren sind wichtige Maßnahmen zur Erhaltung Ihrer Gesundheit. Kuren werden von den Krankenkassen und auch anderen Sozialversicherungsträgern (z. B. Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften) erbracht. Dabei gewährt die Krankenkasse die Kostenfür die Kur nur, wenn andere Sozialversicherungsträger diese Leistung nicht erbringen (Prinzip der Nachrangigkeit). Bei den Kuren existieren zwei unterschiedliche Formen, und zwar die medizinische Vorsorgekuren Rehabilitationskuren

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