Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse zwingend notwendig sind.

Dabei werden folgende Fahrkosten von der Krankenkasse übernommen:

  • Fahrten zur voll- und teilstationären Behandlung
  • Rettungsfahrten zum Krankenhaus
  • Krankentransporte
  • Fahrten zu vor- und nachstationären Behandlungen im Krankenhaus
  • Fahrten zur ambulanten Behandlung des Versicherten nur nach vorheriger Genehmigung und nur in absoluten Ausnahmefällen

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 EURO, maximal 10 EURO leisten.