gesetzliche Leistungen Archive

Zahnärztliche Behandlung

Die zahnärztliche Behandlung umfasst die Tätigkeit des Zahnarztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund-und Kieferkrankheiten nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist. Das bedeutet für den Patienten, dass alle medizinisch erforderlichen Dienstleistungen Ihres Zahnarztes von der Krankenkasse bezahlt werden

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Sterbegeld

Das Sterbegeld wurde im Rahmen der Gesundheitsreform zum 01.01.2004 ersatzlos gestrichen

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Sozialpädiatrische Behandlung

Versicherte Kinder haben Anspruch auf nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen, insbesondere auf psychologische, heilpädagogische und psychosoziale Leistungen, wenn sie unter ärztlicher Verantwortung erbracht werden und erforderlich sind, um eine Krankheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und einen Behandlungsplan aufzustellen. Die Arbeit in den sozialpädiatrischen Zentren geht von dem Konzept aus, dass eine Behinderung grundsätzlich nicht auf ein [&hellip

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Sehhilfen

Durch die Gesundheitsreform erhalten ab 01.01.2004 nur noch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie stark sehbehinderte Erwachsene einen Zuschuss zu Sehhilfen. Die bisher gezahlten Zuschüsse entfallen in der Regel ganz

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Schwangerschaftsabbruch (sofern nicht rechtswidrig)

Der Schwangerschaftsabbruch ist keine Methode zur Geburtenregelung. Daher hat jeder Arzt im Rahmen der von ihm durchzuführenden ärztlichen Beratung der Schwangeren darauf hinzuwirken, dass die Schwangerschaft ausgetragen wird, soweit nicht schwerwiegende Gründe entgegenstehen. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten nur in den Fällen übernehmen, in denen es sich nicht um einen rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch handelt. Ein nicht [&hellip

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Psychotherapie

In medizinisch begründeten Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Psychotherapie. Medizinisch begründete Fälle liegen beispielsweise bei folgenden Indikationen vor: Angstzustände Schwere Depressionen Essstörungen Sucht- und Zwangsverhalten Entsprechend den unterschiedlichen Krankheitsbildern werden derzeit folgende Verfahren angewendet: Verhaltenstherapie Psychoanalyse Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Durch das zum 01.01.1999 in Kraft getretene Psychotherapeutengesetz haben Sie einen direkten Zugang [&hellip

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Mutterschaftsleistungen

Neben Leistungen bei Krankheit erhalten Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse auch Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, sogenannte Mutterschaftsleistungen. Somit kann sichergestellt werden, dass Frauen während der Schwangerschaft und Entbindung alle erforderlichen medizinischen Leistungen erhalten und durch die Geldleistungen auch wirtschaftlich abgesichert sind. Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen folgende Leistungen: ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe [&hellip

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Mutter-Kind-Kur

Für den Fall, dass Sie sich häufig überfordert fühlen und auch Ihr Kind gesundheitliche Probleme hat, übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Mutter-Kind-Kur, die in einer Einrichtung des Müttergenesungswerkes oder einer gleichartigen Einrichtung erbracht wird. Die Dauer richtet sich im Einzelfall grundsätzlich nach der individuellen medizinischen Notwendigkeit. Als Regeldauer von Rehabilitationsleistungen für Mütter/Mutter-Kind-Maßnahmen gilt nach wie [&hellip

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Krankheitsverhütung und Vorbeugung (z. B. Impfungen)

Durch eine aktive Teilnahme an den Schutzimpfungen können Sie selbst einen wichtigen Beitrag zur Verhütung von Krankheiten leisten. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden. Danach werden u. a. die Kosten für folgende Impfungen finanziert: Diphtherie Tetanus Hib Hepatitis B Humane Papilomaviren (HPV) Keuchhusten Kinderlähmung Masern Meningokokken Mumps [&hellip

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Krankengeld

Wenn Sie arbeitsunfähig erkranken, zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber zunächst für 6 Wochen Ihr Arbeitsentgelt fort (Entgeltfortzahlung). Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Krankengeld. Das Krankengeld ist somit eine Entgeltersatzleistung, die einen Ersatz für den Verdienstausfall darstellt. Es beträgt bei Arbeitnehmern 70 % des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Das [&hellip

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