Versicherte haben einen Anspruch auf medizinische Vorsorgeleistungen, wenn diese notwendig sind, eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen, einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken, Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Die medizinischen Vorsorgeleistungen werden in drei Stufen erbracht: [&hellip

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