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Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen einen Teil der Kosten für medizinische Leistungen in Form von Zuzahlungen selbst tragen. Wer nicht zuzahlungsbefreit ist, leistet festgelegte Zuschläge auf Heilbehandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfmittel, Krankentransporte sowie für alle stationären Aufenthalte und die häusliche Krankenpflege.
Zuzahlungen auf einen Blick
Krankenkassenleistungen | Zuzahlung |
Arzneimittel und Verbandsmittel | 10 % vom Abgabepreis, mind. 5 Euro höchstens 10 Euro |
Hilfsmittel (nicht zum Verbrauch bestimmt) |
10 % vom Abgabepreis, mind. 5 Euro höchstens 10 Euro |
Hilfsmittel (zum Verbrauch bestimmt) |
10 % je Packung, maximal 10 Euro im Monat |
Heilmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik) auch bei Abgabe in der Arztpraxis) |
10 % der Kosten und zusätzlich 10 Euro je Verordnung |
Fahrkosten
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10 % der Kosten, mindestens 5 Euro höchstens 10 Euro |
Vollstationäre Krankenhausbehandlung | 10 Euro je Kalendertag für maximal 28 Tage je Kalenderjahr |
Ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen |
10 Euro je Kalendertag |
Anschlußrehabilitation | 10 Euro je Kalendertag für maximal 28 Tage je Kalenderjahr |
Vorsorge- und Rehabilitations- leistungen für Mütter und Väter |
10 Euro je Kalendertag |
Haushaltshilfe | 10 % der Kosten, mind. 5 Euro höchstens 10 Euro |
Häusliche Krankenpflege | 10 % der Kosten und zusätzlich 10 Euro je Verordnung |
Soziotherapie | 10 % vom Abgabepreis, mind. 5 Euro höchstens 10 Euro |