gesetzliche Leistungen Archive

Kieferorthopädische Behandlung

Versicherte vor Vollendung des 18. Lebensjahres haben in medizinisch begründeten Fällen einen Anspruch auf eine kieferorthopädische Versorgung. Medizinisch begründete Fälle liegen beispielsweise vor bei Patienten mit einer Kiefer- oder Zahnfehlstellung, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht. Die Krankenkasse übernimmt zunächst die Behandlungskosten in Höhe von 80 % (90 [&hellip

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Individualprophylaktische Leistungen

Versicherte, die das sechste, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, können sich zur Verhütung von Zahnerkrankungen einmal in jedem Kalenderhalbjahr kostenlos zahnärztlich untersuchen lassen. Die Untersuchungen erstrecken sich dabei auf den Befund des Zahnfleisches, die Aufklärung über Krankheitsursachen und ihre Vermeidung, das Erstellen von diagnostischen Vergleichen zur Mundhygiene, zum Zustand des Zahnfleisches und [&hellip

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Hilfsmittel (z. B. Sehhilfen, Körperersatzstücken)

Als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie einen Anspruch auf die Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen. Der Anspruch umfasst auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln sowie die Ausbildung in ihrem Gebrauch. Die Übernahme der Kosten [&hellip

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Heilmittel (z. B. Bäder, Massagen)

Unter Heilmitteln versteht man persönliche medizinische Leistungen. Zu ihnen gehören: Maßnahmen der physikalischen Therapie (z. B. Massagen, Krankengymnastik, Bäder, Elektrotherapie) Sprachtherapie (Stimm-, Sprech- und Sprachbehandlung) Beschäftigungstherapie (Ergotherapie) Damit eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen erfolgen kann, müssen Heilmittel durch den Arzt verordnet werden. Per Gesetz ist eine Eigenbeteiligung (Zuzahlung) in Höhe von 10 % der Kosten [&hellip

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Haushaltshilfe

Ist Ihnen wegen eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Kur die Weiterführung Ihres Haushalts nicht möglich, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Haushaltshilfe. Die Haushaltshilfe wird jedoch nur gewährt, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. [&hellip

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Häusliche Krankenpflege

Die häuslichen Krankenpflege wird durch geeignete Krankenpflegepersonen erbracht. Sie hat das Ziel, dem Versicherten eine sonst erforderliche Krankenhausbehandlung zu ersparen bzw. diese abzukürzen. Häusliche Krankenpflege wird grundsätzlich für einen Zeitraum von vier Wochen je Krankheitsfall gewährt und umfasst unter bestimmten Voraussetzungen die Grundpflege (z. B. Betten, Waschen), Behandlungspflege (z. B. Injektionen, Verbandswechsel, Katheterisierung) hauswirtschaftliche Versorgung [&hellip

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Gesundheitsförderung

Im Rahmen der Gesundheitsförderung haben die Krankenkassen die Aufgabe, die Versicherten durch Aufklärung, Beratung und entsprechende Leistungen in punkto gesunde Lebensführung und Krankheitsvermeidung zu unterstützen und auf eine gesunde Lebensführung hinzuwirken. Die Leistungsangebote, die z. B. Ernährungsberatungen umfassen können, werden von den Krankenkassen in der Satzung geregelt. Leistungen zur Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und [&hellip

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Kinderuntersuchungen

Versicherte Kinder haben bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres einen Anspruch auf Untersuchungen sowie nach Vollendung des zehnten Lebensjahres auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung gefährden können. Dadurch können mögliche Krankheiten frühzeitig erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden

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Gesundheits-Check

Für Versicherte, die das 35. Lebensjahr vollendet haben, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung. Diese Untersuchung, die Sie alle 2 Jahre von Ihrem Arzt vornehmen lassen können, soll die Früherkennung der am häufigsten auftretenden Volkskrankheiten ermöglichen, insbesondere von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit

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Früherkennung (Gesundheitsuntersuchungen)

Die Früherkennungsmaßnahmen haben das Ziel, mögliche Gesundheitsgefahren rechtzeitig zu erkennen, um somit frühzeitig Krankheiten entgegenwirken zu können. In diesem Zusammenhang übernehmen die Krankenkassen die Kosten für folgende Gesundheitsuntersuchungen: Krebs-Früherkennungsuntersuchung Gesundheits-Check Kinderuntersuchungen

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