Versicherte Kinder haben Anspruch auf nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen, insbesondere auf psychologische, heilpädagogische und psychosoziale Leistungen, wenn sie unter ärztlicher Verantwortung erbracht werden und erforderlich sind, um eine Krankheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und einen Behandlungsplan aufzustellen.

Die Arbeit in den sozialpädiatrischen Zentren geht von dem Konzept aus, dass eine Behinderung grundsätzlich nicht auf ein Organ begrenzt werden kann, sondern einer ganzheitlichen medizinischen Rehabilitation bedarf. Die Maßnahmen werden zur Förderung der geistigen Entwicklung, der motorischen Entwicklung (Greifen, Sitzen, Laufen) und der Sprache in einem Behandlungsplan eingebunden. Entwicklungsgefährdete Kinder werden hier gleichzeitig von verschiedenen Fachleuten untersucht, die eine abgestimmte Diagnose und ein Behandlungskonzept erarbeiten. Der Zugang zu den sozialpädiatrischen Zentren soll grundsätzlich über den niedergelassenen Vertragsarzt erfolgen.