In medizinisch begründeten Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Psychotherapie. Medizinisch begründete Fälle liegen beispielsweise bei folgenden Indikationen vor:

  • Angstzustände
  • Schwere Depressionen
  • Essstörungen
  • Sucht- und Zwangsverhalten

Entsprechend den unterschiedlichen Krankheitsbildern werden derzeit folgende Verfahren angewendet:

  • Verhaltenstherapie
  • Psychoanalyse
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Durch das zum 01.01.1999 in Kraft getretene Psychotherapeutengesetz haben Sie einen direkten Zugang zu allen zugelassenen Psychotherapeuten.