Die zahnärztliche Behandlung umfasst die Tätigkeit des Zahnarztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund-und Kieferkrankheiten nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist. Das bedeutet für den Patienten, dass alle medizinisch erforderlichen Dienstleistungen Ihres Zahnarztes von der Krankenkasse bezahlt werden.