Die häuslichen Krankenpflege wird durch geeignete Krankenpflegepersonen erbracht. Sie hat das Ziel, dem Versicherten eine sonst erforderliche Krankenhausbehandlung zu ersparen bzw. diese abzukürzen. Häusliche Krankenpflege wird grundsätzlich für einen Zeitraum von vier Wochen je Krankheitsfall gewährt und umfasst unter bestimmten Voraussetzungen die

  • Grundpflege (z. B. Betten, Waschen),
  • Behandlungspflege (z. B. Injektionen, Verbandswechsel, Katheterisierung)
  • hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. Einkauf, Essen zubereiten).

Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht jedoch nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann.