Unter Heilmitteln versteht man persönliche medizinische Leistungen. Zu ihnen gehören:

  • Maßnahmen der physikalischen Therapie (z. B. Massagen, Krankengymnastik, Bäder, Elektrotherapie)
  • Sprachtherapie (Stimm-, Sprech- und Sprachbehandlung)
  • Beschäftigungstherapie (Ergotherapie)

Damit eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen erfolgen kann, müssen Heilmittel durch den Arzt verordnet werden. Per Gesetz ist eine Eigenbeteiligung (Zuzahlung) in Höhe von 10 % der Kosten und zusätzlich 10 EURO je Verordnung zu leisten.