Damit Sie die Krankenkasse wechseln können, müssen Sie die Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkasse unter Berücksichtigung der  Kündigungs- und Bindungsfristen  kündigen. Nach erfolgter Kündigung muss Ihnen die Krankenkasse binnen zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung zukommen lassen.

Im Anschluss können Sie dann eine neue Krankenkasse wählen. Dazu müssen Sie die Kassenwahl gegenüber der gewählten Krankenkasse erklären (aktives Wahlrecht). In diesem Zusammenhang müssen Sie der neuen Krankenkasse die Kündigungsbestätigung Ihrer vorherigen Krankenkasse vorlegen. Insofern Sie berechtigt sind, einer bestimmten Krankenkasse beizutreten (Wahlmöglichkeiten), darf die Krankenkasse Ihre Mitgliedschaft nicht ablehnen. Eine Ablehnung wegen schwerwiegenden Vorerkrankungen ist ebenfalls unzulässig.

Damit die Krankenkassenwahl wirksam werden kann, muss der Versicherte gegenüber dem Arbeitgeber die Wahl der Krankenkasse nachweisen. Die erfolgt durch die Vorlage einer entsprechenden Mitgliedschaftsbescheinigung, die von  der gewählten Krankenkasse ausgestellt wird. Der Arbeitgeber wird Sie dann zum Ende der Kündigungsfrist bei der alten Krankenkasse ab- und bei der neuen Krankenkasse anmelden.

Erfolgt die Vorlage der Mitgliedsbescheinigung nicht oder verspätet, ist die Kassenwahl unwirksam. In einem solchen Fall wird die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse fortgesetzt.