Seit dem 01.01.2002 können versicherungspflichtige Personen und auch freiwillig versicherte Personen die Mitgliedschaft in ihrer Krankenkasse zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen. An diese Wahlentscheidung sind sie dann grundsätzlich 18 Monate gebunden.
Beispiel Kündigung der Krankenkasse:
Tag der Kündigung: | 15.01.2017 |
Ende der Mitgliedschaft: | 31.03.2017 |
Beginn der Mitgliedschaft bei der gewählten Kasse: |
01.04.2017 |
Die 18-monatige Bindungsfrist gilt für alle ab dem 01.01.2002 ausgeübten Wahlrechte. Allerdings muss diese Bindungsfrist nicht eingehalten werden:
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bei Kündigung einer freiwilligen Mitgliedschaft, wenn im Anschluss eine Versicherung in einer privaten Krankenversicherung erfolgen soll
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wenn die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind
Nach dem geltenden Recht kann bei Eintritt eines neuen Versicherungsgrundes oder bei einem Arbeitgeberwechsel nur dann eine neue Krankenkasse gewählt werden, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits eine 18-monatige Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse bestanden hat und die Mitgliedschaft zum Termin des Arbeitgeberwechsels vorausschauend wirksam gekündigt wurde. Möchten Sie bei einem Arbeitgeberwechsel Mitglied Ihrer bisherigen Krankenkasse bleiben, brauchen Sie Ihrem Arbeitgeber lediglich eine Mitgliedsbescheinigung dieser Krankenkasse zu übergeben.
Versicherungspflichtige und freiwillige Mitglieder einer Krankenkasse haben einSonderkündigungsrecht, so weit ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Diese Kündigungsmöglichkeit besteht auch dann, wenn die 18-monatige Bindefrist noch nicht erfüllt ist. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist somit zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet
von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt. Aufgrund der Beitragserhöhung ist das Kündigungsrecht bis spätestens einen Monat nach Inkrafttreten der Beitragserhöhung auszuüben.
Beispiel zum Sonderkündigungsrecht
Erhöhung des Zusatzbeitrages: | 01.03.2017 |
Kündigung bei der Krankenkasse bis spätestens: |
30.04.2017 |
Eingang der Kündigung bei der Krankenkasse: |
30.04.2017 |
Ende der Mitgliedschaft in der vorherigen Krankenkasse | 30.06.2017 |
Beginn der Mitgliedschaft bei der gewählten Kasse: |
01.07.2017 |