Fahrkosten
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Fahrten,
wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der
Krankenkasse zwingend notwendig sind.
Dabei werden folgende Fahrkosten von der Krankenkasse
übernommen:
- Fahrten zur voll- und teilstationären
Behandlung
- Rettungsfahrten zum Krankenhaus
- Krankentransporte
- Fahrten zu vor- und nachstationären
Behandlungen im Krankenhaus
- Fahrten zur ambulanten Behandlung
des Versicherten nur nach vorheriger Genehmigung und
nur in absoluten Ausnahmefällen
Versicherte, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben, müssen eine Zuzahlung in Höhe von 10
Prozent der Kosten, mindestens 5 EURO, maximal 10 EURO
leisten.
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