Sozialpädiatrische Behandlung
Versicherte Kinder haben Anspruch auf nichtärztliche
sozialpädiatrische Leistungen, insbesondere auf
psychologische, heilpädagogische und psychosoziale
Leistungen, wenn sie unter ärztlicher Verantwortung
erbracht werden und erforderlich sind, um eine Krankheit
zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und einen
Behandlungsplan aufzustellen.
Die Arbeit in den sozialpädiatrischen Zentren geht von
dem Konzept aus, dass eine Behinderung grundsätzlich
nicht auf ein Organ begrenzt werden kann, sondern einer
ganzheitlichen medizinischen Rehabilitation bedarf. Die
Maßnahmen werden zur Förderung der geistigen
Entwicklung, der motorischen Entwicklung (Greifen, Sitzen,
Laufen) und der Sprache in einem Behandlungsplan
eingebunden. Entwicklungsgefährdete Kinder werden hier
gleichzeitig von verschiedenen Fachleuten untersucht, die
eine abgestimmte Diagnose und ein Behandlungskonzept
erarbeiten. Der Zugang zu den sozialpädiatrischen Zentren soll
grundsätzlich über den niedergelassenen Vertragsarzt
erfolgen.
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