Psychotherapie
In medizinisch begründeten Fällen übernehmen die
gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer
Psychotherapie. Medizinisch begründete Fälle liegen
beispielsweise bei folgenden Indikationen vor:
- Angstzustände
- Schwere Depressionen
- Essstörungen
- Sucht- und Zwangsverhalten
Entsprechend den unterschiedlichen
Krankheitsbildern werden derzeit folgende Verfahren
angewendet:
- Verhaltenstherapie
- Psychoanalyse
- Tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie
Durch das zum 01.01.1999 in Kraft
getretene Psychotherapeutengesetz haben Sie einen direkten
Zugang zu allen zugelassenen Psychotherapeuten.
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