Heilmittel (z. B. Bäder, Massagen)
Unter Heilmitteln versteht man persönliche medizinische
Leistungen. Zu ihnen gehören:
- Maßnahmen der physikalischen
Therapie (z. B. Massagen, Krankengymnastik, Bäder,
Elektrotherapie)
- Sprachtherapie (Stimm-, Sprech-
und Sprachbehandlung)
- Beschäftigungstherapie
(Ergotherapie)
Damit eine Kostenübernahme durch
die Krankenkassen erfolgen kann, müssen Heilmittel durch
den Arzt verordnet werden. Per Gesetz ist eine
Eigenbeteiligung (Zuzahlung) in Höhe von 10 % der Kosten
und zusätzlich 10 EURO je Verordnung zu leisten.
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