Häusliche Krankenpflege
Die häuslichen Krankenpflege wird durch geeignete
Krankenpflegepersonen erbracht. Sie hat das Ziel, dem
Versicherten eine sonst erforderliche
Krankenhausbehandlung zu ersparen bzw. diese abzukürzen.
Häusliche Krankenpflege wird grundsätzlich für einen
Zeitraum von vier Wochen je Krankheitsfall gewährt und
umfasst unter bestimmten Voraussetzungen die
- Grundpflege (z. B. Betten,
Waschen),
- Behandlungspflege (z. B.
Injektionen, Verbandswechsel, Katheterisierung)
- hauswirtschaftliche Versorgung
(z. B. Einkauf, Essen zubereiten).
Der Anspruch auf häusliche
Krankenpflege besteht jedoch nur, soweit eine im Haushalt
lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang
nicht pflegen und versorgen kann.
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