Qualität und Wirksamkeit der Leistungen müssen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang bieten einige Krankenkassen Leistungen, die (noch) nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind, im Rahmen von Modellversuchen an. Die Modellversuche müssen von den Krankenkassen angemeldet und von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden. Das Ziel dieser Modellversuche ist der Nachweis der medizinischen Wirksamkeit der Behandlung. Kann die medizinische Wirksamkeit einer Behandlungsmethode wissenschaftlich nachgewiesen werden, können alle gesetzlichen Krankenkassen für Ihre Versicherten die Kosten für diese neue Therapieform übernehmen.

Modellvorhaben sind in der Regel für max. 8 Jahre zu befristet. Sie müssen begleitet und im Hinblick auf die angestrebten Ziele wissenschaftlich ausgewertet werden. Der Bericht darüber ist von unabhängigen Experten zu erstellen und muss veröffentlicht werden.

Ein positives Beispiel eines Modellvorhabens war die Akupunktur. Von 2001 bis 2005 wurde dieses Modellvorhaben durchgeführt. Bei einer deutlichen Mehrheit der Kranken kam es zum Rückgang der Beschwerden. Dadurch konnte erwiesen werden, dass es sich bei der Akupunktur um eine wirksame Behandlungsmethode bei bestimmten Indikationen handelt.  Das Modellvorhaben führte dann letztlich dazu, dass Akkupunktur jetzt als Regelleistung bei Knie- und Rückenschmerzen von den Kassen bezahlt wird.