Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen

Seit Beginn des Jahres 2009 gibt es in Deutschland einen einheitlichen Beitragssatz von derzeit 14,9 Prozent.

Die Gelder erhalten die gesetzlichen Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds. Die gesetzlichen Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag erheben, wenn die zugewiesenen Mittel aus diesem Fonds nicht ausreichen.

Allerdings ist dieser Zusatzbeitrag von den Versicherten allein aufzubringen. Der Arbeitgeber beteiligt sich an diesem Zusatzbeitrag nicht. Insofern bleiben Beitragsunterschiede zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen bestehen.

Die Krankenkassen dürfen den Zusatzbeitrag nicht willkürlich festlegen. Der Gesetzgeber hat dazu einen engen Rahmen vorgegeben. So darf der Zusatzbeitrag maximal pauschal 8 Euro im Monat betragen, ohne das die tatsächlichen Einnahmen des Mitglieds berücksichtigt werden.

Es ist aber auch eine einkommensabhängige Erhebung des Zusatzbeitrags zulässig. Dieser darf dann 1 Prozent der Einnahmen des Mitglieds nicht übersteigen.

Falls die gesetzlichen Krankenkasse Überschüsse erwirtschaften, können Sie Beitragszahlungen an ihre Mitglieder zurückerstatten.

Wir haben für Sie eine Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen erstellt, die einen Zusatzbeitrag erheben sowie Beiträge zurückerstatten. Wählen Sie dazu auf der Deutschlandkarte das Bundesland, in dem Sie arbeiten oder wohnen.