Für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten gilt die Besonderheit, dass der Arbeitgeber Pauschalbeiträge in Höhe von 12% (5% Rentenversicherung, 5% Krankenversicherung und 2% Steuer) zu zahlen hat.

Die Meldungen erfolgen über das bereits seit einiger Zeit praktizierte Haushaltsscheckverfahren. Die Bundesknappschaft berechnet alle Beiträge incl. Umlage sowie die Steuerzahlung aus dem angegebenen Entgelt und zieht diese per Einzugsermächtigung ein.