Wer kann sich privat krankenversichern?

  • Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 48.150 Euro liegt
  • Selbständige
  • Freiberufler
  • Beamte, Richter und Soldaten mit Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge

Ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine private Krankenversicherung erhalten Sie hier.

Sollten Sie nicht zu den oben genannten Personen gehören, ist eine private Zusatzversicherung eine sehr gute Alternative.

Je nach Tarif und persönlicher Situation sind folgende Leistungen zusätzlich versicherbar:

  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Heilpraktiker
  • Zahnersatz, (Inlays, Einzelkronen, Implantate)
  • Auslandsreisekrankenschutz
  • Krankenhausbehandlung (Einbett- bzw. Zweibettzimmer, Privatarzt, etc.)
  • Krankentagegeld für Arbeitnehmer und Selbständige
  • Krankenhaustagegeld
  • Kurtagegeld