Vergleich GKV-PKV

Vorteile der gesetzlichen
Krankenkasse (GKV)
Vorteile der privaten
Krankenkasse (PKV)
kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne Einkommen freie Arztwahl
grundsätzliche Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub freie Krankenhauswahl,  je nach Tarif Unterbringung im Einzelzimmer mit Chefarztbehandlung möglich
Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung eines Kindes Zu erbringende Leistungen werden vertraglich bindend festgelegt (z.B. Behandlung durch Chefarzt, Einbettzimmer, Zahnersatz, Brillengestell, Heilpraktiker) und sind somit individuell gestaltbar.
Stellung einer Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt der Mutter und Berufstätigkeit des Vaters Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich
Mutterschaftsgeld europaweiter Krankenschutz
Vorsorgekuren für Mütter weltweiter Krankenschutz für 2 Monate
beim Sozialgericht ist eine kostenlose Klage gegen Widerspruchsbescheide der Kasse möglich Abhängigkeit der Beitragshöhe vom gewählten Tarif, Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Geschlecht
relativ stabile Beiträge bei einem durchschnittlichen Beitragssatz von derzeit 14,3 Prozent bei tariflicher Vereinbarung ist eine Kostenübernahme für die Behandlung bei einem Heilpraktiker möglich
Abrechnung erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip, d.h. Kasse und Leistungserbringer rechnen untereinander ab. Als Versicherter müssen Sie nicht in Vorleistung treten.
Die Höhe der Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Fahrkosten, Krankenhausaufenthalte, Praxisgebühr, Zahnersatz etc. ist auf maximal 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt.

Nachteile der gesetzlichen
Krankenkasse (GKV)

  Nachteile der privaten
Krankenkasse (PKV)
Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte und Zahnärzte der Kasse, in der Regel. keine Kostenübernahme für Heilpraktikerbesuche Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen
Die Wahl des Krankenhauses ist eingeschränkt. Der Arzt weist in eines der zwei nächstgelegenen ein. jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag
nach Krankenbehandlung im Ausland erfolgt keine Übernahme der Rücktransportkosten häufig Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren
Für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel, Kuren, Krankenwagen sowie Zahnersatz müssen die Patienten Zuzahlungen leisten keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
keine individuelle Gestaltung des Krankenversicherungsschutzes möglich das recht, Leistungen in Anspruch zu nehmen wird in der Regel erst nach dreimonatiger Wartezeit erworben
Rechnungen werden dem Privatpatienten zugestellt, dieser muss sie sich von  der Versicherung erstatten lassen
Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht  durchgeführt
keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
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