Ist eine Absicherung im Krankheitsfall um bestehenden Verpflichtungen: Miete, Auto, Hypothek etc. nachzukommen. Selbständige / Freiberufler sollten, wenn Sie gesetzlich versichert sind, ein privates Krankentagegeld absichern. Dies ist ab dem 1. Tag möglich. Wir empfehlen ein gestaffeltes Krankentagegeld (z.B. 50 Euro nach zwei Wochen, und weitere 100 Euro nach vier Wochen). Das ist preiswerter, als wenn Sie die volle Leistung bereits nach zwei Wochen oder dem 1. Tag vereinbaren.

Krankentagegeld ist weniger relevant für Arbeitnehmer, da diese bei Krankheit sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber erhalten. Nach den sechs Wochen bekommen Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ein sogenanntes Krankengeld. Als Höchstsatz werden dann 70% Ihres Bruttolohnes (maximal von 4.462,50 Euro), aber nicht mehr als 90% des Nettolohnes als Krankengeld gezahlt. Als Arbeitnehmer können Sie ein privates Krankentagegeld ab dem 43. Tag versichern.