Für Arbeitsentgelte, die oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegen, wird zwischen 400,01 EUR und 800,00 EUR eine „Gleitzone“ eingeführt.

Für Arbeitsentgelte innerhalb der Gleitzone wird in der Renten- Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zunächst die beitragspflichtige Einnahme mit einer Formel ermittelt:

F x 400 + (2-F) x (AE-400)

F = Faktor 0,7732 (für 2008)
AE = Arbeitsentgelt
Beispiel:

Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 500,00 EURO. Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt berechnet sich wie folgt:

0,7732 x 400 + (2 – 0,7732) x (500 – 400) = 431,96 EURO

Aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt wird nun unter Anwendung der üblichen Beitragsberechnungsregeln der Gesamtsozialversicherungsbeitrag errechnet:

KV: 431,96 x 14,0 % *  =   60,47 EURO
PV: 431,96 x   1,7 %    =     7,34 EURO
RV: 431,96 x 19,9 %    =   85,96 EURO
AV: 431,96 x   3,3 %    =   14,25 EURO
Gesamt:                      = 168,02 EURO

* Es wurde ein Beitragssatz von 14 % angenommen

Berechnung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile

Der Arbeitgeberanteil wird nach den üblichen Berechnungsregeln aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet. Der Arbeitnehmeranteil ist dann die Differenz aus dem zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Arbeitgeberanteils.

Berechnung des Arbeitgeberanteils (Fortsetzung des Beispiels):

KV: 500,00 EURO x 1/2 Beitragssatz  7,0 %    =  35,00 EURO
PV: 500,00 EURO x 1/2 Beitragssatz 0,85 %   =    4,25 EURO
RV: 500,00 EURO x 1/2 Beitragssatz 9,95 %   =  49,75 EURO
AV: 500,00 EURO x 1/2 Beitragssatz 1,65 %   =    8,25 EURO
AG-Anteil Gesamt:                                       =   97,25 EURO

Berechnung des Arbeitnehmeranteils:

KV: 60,47 – 35,00   = 25,47 EURO
PV:   7,34 –   4,25  =   3,09 EURO
RV: 85,96 – 49,75   = 36,21 EURO
AV: 14,25 –   8,25   =   6,00 EURO
AN-Anteil Gesamt = 70,77 EURO