zuzahlungen Archive

Belastungsgrenze für chronisch Kranke – Zuzahlungsbefreiung

Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt werden ermittelt, indem die Zuzahlungen und die jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen zusammengerechnet [&hellip

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Zuzahlungen in der Krankenversicherung

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen einen Teil der Kosten für medizinische Leistungen in Form von Zuzahlungen selbst tragen. Wer nicht zuzahlungsbefreit ist, leistet festgelegte Zuschläge auf Heilbehandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfmittel, Krankentransporte sowie für alle stationären Aufenthalte und die  häusliche Krankenpflege.   Zuzahlungen auf einen Blick Krankenkassenleistungen Zuzahlung Arzneimittel und Verbandsmittel 10 % vom Abgabepreis, [&hellip

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Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse

Damit Sie durch die Zuzahlung finanziell nicht überfordert werden, ist eine Zuzahlung nur bist zur Höhe einer bestimmten Belastungsgrenze zu leisten. Eine vollständige Zuzahlungsbefreiung ist mit der Gesundheitsreform zum 01.01.2004 entfallen. Wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung auszustellen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlung mehr zu [&hellip

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