Seit dem Jahr 2015 gibt es wieder unterschiedliche Beitragssätze bei den gesetzlichen Krankenkassen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Davon tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 7,3 Prozent. Zusätzlich können die Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben, die nur von den Arbeitnehmern zu zahlen sind. Freiberufler und Selbstständige haben den Gesamtbeitrag (Beitragssatz+Zusatzbeitrag) allein zu zahlen.  Zur Anzeige der für Sie [&hellip

weiterlesen…