Betriebskrankenkassen (BKK) sind gesetzliche Krankenkassen. Sie sind für einen in der Satzung der BKK bezeichneten Unternehmens- bzw. Betriebsbereich zuständig. Alle im Unternehmen beschäftigten Versicherungspflichtigen, so z.B. Angestellte , Arbeiter , Auszubildende und außerdem die mitversicherten Familienangehörigen können ihr angehören. Auch freiwillige Mitglieder – z.B. höherverdienende Arbeitnehmer – können den Betriebskrankenkassen ebenso angehören wie die ehemals im Betrieb beschäftigten Rentner. Eine BKK kann sich durch entsprechende Satzungsregelung für Versicherte öffnen, die ohne diese Öffnungsklausel kein Wahlrecht zu den Betriebskrankenkassen hätten. Die geöffnete Betriebskrankenkasse ist dann für alle ohne Rücksicht auf den Versichertenstatus oder die Betriebszugehörigkeit wählbar.

Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in Ihren Zusatzbeiträgen und Leistungen. Vergleichen lohnt sich also!

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