Die Familienversicherung versichert Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei in der Kranken- als auch in der Pflegeversicherung mit. Im folgenden einige Beispiele, welche zum Ausschluss der Familienversicherung führen können.

Beispiele zum Ausschluss der Familienversicherung

Beispiel 1:

Frau: Arbeitnehmer, gesetzlich krankenversichert, mtl. Einkommen 2.500 EUR
Ehegatte Arbeitnehmer, privat krankenversichert, mtl. Einkommen 4.100 EUR
Kinder 12 und 16 Jahre
Fazit: Eine Familienversicherung der Kinder ist ausgeschlossen, da das Einkommen des Ehegatten 4.012,50 EUR monatlich übersteigt und höher als das Gesamteinkommen seiner Frau ist.

 


Beispiel 2:

Frau: Arbeitnehmer, gesetzlich krankenversichert, mtl. Einkommen 2500 EUR
Ehegatte Arbeitnehmer, privat krankenversichert, mtl. Einkommen 3000 EUR
Kinder 12 und 16 Jahre
Fazit: Die Familienversicherung der Kinder ist möglich, da das Einkommen des Ehegatten 4.012,50 EUR monatlich nicht übersteigt. Dabei ist es unerheblich, dass das Gesamteinkommen des Ehegatten das Einkommen der Frau übersteigt.

 


Beispiel 3:

Frau: Selbständig, gesetzlich krankenversichert, mtl. Einkommen 4300 EUR
Ehegatte Arbeitnehmer, privat krankenversichert, mtl. Einkommen 4200 EUR
Kinder
12 und 16 Jahre
Fazit:  Die Familienversicherung der Kinder ist möglich. Das Einkommen des Ehegatten übersteigt zwar 4.000,00 EUR monatlich, ist aber niedriger als das Gesamteinkommen der Ehefrau.