Die Familienversicherung versichert Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei in der Kranken- als auch in der Pflegeversicherung mit. Im folgenden einige Beispiele, welche zum Ausschluss der Familienversicherung führen können.
Beispiele zum Ausschluss der Familienversicherung
Beispiel 1:
Frau: | Arbeitnehmer, gesetzlich krankenversichert, mtl. Einkommen 2.500 EUR |
Ehegatte | Arbeitnehmer, privat krankenversichert, mtl. Einkommen 4.100 EUR |
Kinder | 12 und 16 Jahre |
Fazit: | Eine Familienversicherung der Kinder ist ausgeschlossen, da das Einkommen des Ehegatten 4.012,50 EUR monatlich übersteigt und höher als das Gesamteinkommen seiner Frau ist. |
Beispiel 2:
Frau: | Arbeitnehmer, gesetzlich krankenversichert, mtl. Einkommen 2500 EUR |
Ehegatte | Arbeitnehmer, privat krankenversichert, mtl. Einkommen 3000 EUR |
Kinder | 12 und 16 Jahre |
Fazit: | Die Familienversicherung der Kinder ist möglich, da das Einkommen des Ehegatten 4.012,50 EUR monatlich nicht übersteigt. Dabei ist es unerheblich, dass das Gesamteinkommen des Ehegatten das Einkommen der Frau übersteigt. |
Beispiel 3:
Frau: | Selbständig, gesetzlich krankenversichert, mtl. Einkommen 4300 EUR |
Ehegatte | Arbeitnehmer, privat krankenversichert, mtl. Einkommen 4200 EUR |
Kinder |
12 und 16 Jahre |
Fazit: | Die Familienversicherung der Kinder ist möglich. Das Einkommen des Ehegatten übersteigt zwar 4.000,00 EUR monatlich, ist aber niedriger als das Gesamteinkommen der Ehefrau. |