Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist die Obergrenze, bis
zu der Arbeiter und Angestellte versicherungspflichtig
sind. Sie beträgt im Jahr 2009 48.600 EUR.
Zur Berechnung
des Jahresarbeitsentgelts ist das vereinbarte monatliche
Bruttoarbeitsentgelt mit zwölf zu multiplizieren.
Hinzuzurechnen sind Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und
Urlaubsgeld sowie Überstundenvergütungen, wenn sie mit
einem Pauschalbetrag ständig vergütet werden.
Berechnung des Jahresarbeitsentgelts
(JAE)
Das Jahresarbeitsentgelt (JAE)
wird nach folgendem Schema berechnet:
Voraussichtliches
Brutto-Jahreseinkommen aus der Beschäftigung
-
Einnahmen, die kein Arbeitsentgelt sind
(z. B. lohnsteuerfreie Zuwendungen)
-
Einnahmen, die unregelmäßig (also nicht
mindestens einmal jährlich) gezahlt werden
-
Familienzuschläge
(z. B.
Kinder- und Verheiratetenzuschläge)
=
regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
Anlässe zur
Berechnung des Jahresarbeitsentgelts
Das Jahresarbeitsentgelt ist bei
folgenden Anlässen neu zu berechnen:
-
bei Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses
-
bei jeder dauerhaften Gehaltsveränderung
-
zu Beginn eines jeden Kalenderjahres
Folgen bei Überschreitung
der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Arbeiter und Angestellte,
deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die
Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und in drei
aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat,
sind versicherungsfrei und können sich somit freiwillig
in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat versichern.
Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze
in einem laufenden Arbeitsverhältnis z. B. bei einer
Gehaltserhöhung überschritten, endet die
Versicherungspflicht nicht sofort sondern erst mit Ablauf
des Kalenderjahres, in dem die Jahresarbeitsentgeltgrenze
das dritte mal in Folge überschritten wird.
Folgen bei Unterschreitung der
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze
im Laufe eines Kalenderjahres unterschritten, dann tritt
Krankenversicherungspflicht mit dem Zeitpunkt des
Unterschreitens ein und nicht erst mit dem Beginn des
folgenden Kalenderjahres.
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