Betriebskrankenkassen
Betriebskrankenkassen (BKK) sind gesetzliche Krankenkassen. Sie sind für einen in der Satzung der BKK bezeichneten Unternehmens- bzw. Betriebsbereich zuständig. Alle im Unternehmen beschäftigten
Versicherungspflichtigen, so z.B. Angestellte , Arbeiter , Auszubildende und außerdem die mitversicherten
Familienangehörigen können ihr angehören. Auch
freiwillige Mitglieder - z.B. höherverdienende Arbeitnehmer - können
den Betriebskrankenkassen ebenso angehören wie die ehemals im Betrieb beschäftigten Rentner.
Eine BKK kann sich durch entsprechende Satzungsregelung für Versicherte öffnen, die ohne diese Öffnungsklausel kein Wahlrecht
zu den Betriebskrankenkassen hätten. Die geöffnete
Betriebskrankenkasse ist dann für alle ohne Rücksicht auf den Versichertenstatus oder die Betriebszugehörigkeit wählbar.
Die Betriebskrankenkassen
unterscheiden sich in Ihren Beiträgen und Leistungen.
Vergleichen lohnt sich also!
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