Kinderuntersuchungen
Versicherte Kinder haben bis zur Vollendung des sechsten
Lebensjahres einen Anspruch auf Untersuchungen sowie nach
Vollendung des zehnten Lebensjahres auf eine Untersuchung
zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche
oder geistige Entwicklung gefährden können. Dadurch können
mögliche Krankheiten frühzeitig erkannt und
entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.
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