Mutter-Kind-Kur
Für den Fall, dass Sie sich häufig überfordert
fühlen und auch Ihr Kind gesundheitliche Probleme hat,
übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer
Mutter-Kind-Kur, die in einer Einrichtung des
Müttergenesungswerkes oder einer gleichartigen
Einrichtung erbracht wird. Die Dauer richtet sich im
Einzelfall grundsätzlich nach der individuellen
medizinischen Notwendigkeit. Als Regeldauer von
Rehabilitationsleistungen für
Mütter/Mutter-Kind-Maßnahmen gilt nach wie vor die Dauer
von längstens drei Wochen. Eine Verlängerung ist
möglich, wenn diese aus medizinischen Gründen dringend
erforderlich ist. Die Wiederholung einer Mutter-Kind-Kur
ist frühestens nach Ablauf von 4 Jahren erneut möglich.
Je Kalendertag ist eine Zuzahlung in Höhe von 10, - EUR zu
leisten.
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