Krankenhausbehandlung
Versicherte haben einen Anspruch auf vollstationäre
Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus, wenn die
Aufnahme erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht
durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder
ambulante Behandlung sowie häusliche Krankenpflege
erreicht werden kann. Die Krankenhausbehandlung umfasst
alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere
der Krankheit für Ihre medizinische Versorgung im
Krankenhaus notwendig sind, insbesondere ärztliche
Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil-
und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung.
Patienten, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben,
zahlen vom Beginn der vollstationären
Krankenhausbehandlung an innerhalb eines Kalenderjahres
für längstens achtundzwanzig Tage 10, - EUR je
Kalendertag an das Krankenhaus (Zuzahlung).
|