Kieferorthopädische Behandlung
Versicherte vor Vollendung des 18. Lebensjahres haben
in medizinisch begründeten Fällen einen Anspruch auf
eine kieferorthopädische Versorgung. Medizinisch
begründete Fälle liegen beispielsweise vor bei Patienten
mit einer Kiefer- oder Zahnfehlstellung, die das Kauen,
Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt
oder zu beeinträchtigen droht. Die Krankenkasse
übernimmt zunächst die Behandlungskosten in Höhe von 80
% (90 %, wenn mehrere Kinder in Behandlung sind). Wird die
Behandlung planmäßig abgeschlossen, werden von der
Krankenkasse auch die verbleibenden 20 % (10 %) der
Behandlungskosten erstattet.
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