Individualprophylaktische Leistungen
Versicherte, die das sechste, aber noch nicht das
achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, können sich zur
Verhütung von Zahnerkrankungen einmal in jedem
Kalenderhalbjahr kostenlos zahnärztlich untersuchen
lassen. Die Untersuchungen erstrecken sich dabei auf den
Befund des Zahnfleisches, die Aufklärung über
Krankheitsursachen und ihre Vermeidung, das Erstellen von
diagnostischen Vergleichen zur Mundhygiene, zum Zustand
des
Zahnfleisches und zur Anfälligkeit gegenüber
Karieserkrankungen, auf die Motivation und Einweisung bei
der Mundpflege sowie auf
Maßnahmen zur Schmelzhärtung der Zähne.
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