Gesundheitsförderung
Im Rahmen der Gesundheitsförderung haben die
Krankenkassen die Aufgabe, die Versicherten durch Aufklärung,
Beratung und
entsprechende Leistungen in punkto gesunde Lebensführung
und Krankheitsvermeidung zu unterstützen und auf eine
gesunde Lebensführung hinzuwirken. Die Leistungsangebote,
die z. B. Ernährungsberatungen umfassen können, werden
von den Krankenkassen in der Satzung geregelt. Leistungen
zur Primärprävention sollen den allgemeinen
Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen
Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von
Gesundheitschancen erbringen.
In diesem Zusammenhang werden durch die Krankenkassen auch
Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen
gefördert, die sich die Prävention oder die
Rehabilitation von Versicherten bei bestimmten Krankheiten
zum Ziel gesetzt haben.
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