Personengruppen Archive

Vorversicherungszeiten

Freiwillige Versicherung Damit eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen kann, muss eine der folgenden Vorversicherungszeiten erfüllt sein. Der freiwilligen Krankenversicherung können beitreten: Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert [&hellip

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Geringfügige Beschäftigung – Minijob

Ein Arbeitsverhältnis kann wegen der geringen Höhe des Arbeitsentgelts (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder aufgrund einer beschränkten Dauer (kurzfristige Beschäftigung) geringfügig sein. Es ist daher zu unterscheiden, ob es sich bei der zu beurteilenden Beschäftigung um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung oder um eine kurzfristige Beschäftigung handelt. ARBEITNEHMER IN GERINGFÜGIGEN BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSEN ( MINIJOBS ) Über drei Millionen [&hellip

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Arbeitslose – Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit

Für Arbeitslose gilt genau wie für Arbeitnehmer die allgemeine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Was gilt bei Bezug von Arbeitslosengeld für Wahl, Wechsel und Kündigung der Krankenkasse? Muss der Zusatzbeitrag gezahlt werden und was gilt für privat versicherte Arbeitslose? Im folgenden finden Sie wichtige Informationen und Tipps für die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit. 1.GESETZLICH VERSICHERT & ARBEITSLOS [&hellip

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Versicherungspflichtige Mitglieder

Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Bruttoarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) nicht übersteigt. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze ist ab dem Jahr 2003 nicht mehr identisch mit der für diesen Versicherungszweig geltenden Beitragsbemessungsgrenze und beträgt derzeit 48.150 EUR. Vereinfacht dargestellt ist somit jeder Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt von nicht mehr als 4.012,50 EUR krankenversicherungs- pflichtig. [&hellip

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Krankenversicherung für Studenten

Um an einer staatlich bzw. staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland studieren zu können, muss bei der Einschreibung eine Krankenversicherung nachgewiesen werden. Dieser Nachweis gilt für ein Semester und muss jedes halbe Jahr erneuert werden, damit die Immatrikulation fortbestehen kann. Für Studierende gibt es mehrere Möglichkeiten, ihrer studentischen Versicherungspflicht nachzukommen: Familienversicherung über Eltern bzw. Ehepartner Studentische [&hellip

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Hauptberuflich selbständige Personen

Hauptberuflich selbständig erwerbstätige Personen sind grundsätzlich nicht krankenversicherungspflichtig. Sie haben die Wahl zwischen einer freiwilligen Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung. Beginn der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft beitrittsberechtigter Selbständiger beginnt mit dem Tag ihres Beitritts zur Krankenkasse Berechnung der Beiträge Die Beiträge zur Krankenversicherung werden berechnet, indem die beitragspflichtigen Einnahmen mit dem entsprechenden Beitragssatz der [&hellip

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Krankenversicherung Rentner

Für Rentner besteht auch nach dem Ende des Arbeitslebens eine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KvdR) ist dann im Rahmen einer Pflichtversicherung, einer freiwilligen Versicherung oder einer beitragsfreien Familienversicherung möglich. Besteht zum Zeitpunkt des Renteneintrittes eine private Krankenversicherung, entfällt die Versicherungspflicht.   Krankenversicherung der Rentner Die [&hellip

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Freiwillig versicherte Rentner

Rentner und Rentenantragsteller sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert, wenn sie eine entsprechende Vorversicherungszeit erfüllen. Kann die Vorversicherungszeit nicht erfüllt werden, kommt eine freiwillige Krankenversicherung in Betracht. Die Versicherung von freiwillig versicherten Rentnern sowie deren beitragspflichtige Einnahmen wurden durch den Gesetzgeber zum 01.04.2002 neu geregelt. (Weitere Informationen zur Krankenversicherung der Rentner). Beginn der Mitgliedschaft Die [&hellip

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Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt. Eine Zeitgrenze (bisher: weniger als 15 Stunden in der Woche) gibt es nicht mehr. Bei der Zusammenrechnung mehrerer geringfügig entlohnter Beschäftigungen bleiben diese versicherungsfrei, sofern die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen insgesamt 450 Euro nicht überschreiten. Bei [&hellip

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Versicherungspflichtige Arbeitnehmer

Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Bruttoarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) nicht übersteigt. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze ist seit dem 01.01.2003 nicht mehr identisch mit der für diesen Versicherungszweig geltenden Beitragsbemessungsgrenze und beträgt derzeit 48.150 EUR. Vereinfacht dargestellt ist somit jeder Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt von nicht mehr als 4.012,50 EUR krankenversicherungspflichtig. Übersteigt das Einkommen [&hellip

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