Viele wirksame medizinische Behandlungen sind für den einzelnen Versicherten wünschenswert, überschreiten aber das Maß des Notwendigen und dürfen daher von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Ärzte können diese von der Erstattung und Kostenübernahme ausgeschlossenen Leistungen auf Absprache anbieten und privat abrechnen. Diese als Individuellen Gesundheitsleistungen  wurden auf Initiative von Ärzten und Ärztverbänden in der [&hellip

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