Leistungen Archive

Private Zusatzversicherung

Private Krankenzusatzversicherungen ergänzen die Grundleistungen der gesetzlichen Kassen und leisten finanzielle Hilfe in Bereichen, in denen die Gesetzlichen Krankenkassen oft nichts zahlen. Versicherbare Leistungen in der Zusatzversicherung Je nach Tarif und persönlicher Situation sind folgende Leistungen zusätzlich versicherbar: Brillen und Kontaktlinsen Heilpraktiker Zahnersatz, (Inlays, Einzelkronen, Implantate) Auslandsreisekrankenschutz Krankenhausbehandlung (Einbett- bzw. Zweibettzimmer, Privatarzt, etc.) Krankentagegeld für [&hellip

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Zusatzleistungen / Modellversuche

Qualität und Wirksamkeit der Leistungen müssen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang bieten einige Krankenkassen Leistungen, die (noch) nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind, im Rahmen von Modellversuchen an. Die Modellversuche müssen von den Krankenkassen angemeldet und von den Aufsichtsbehörden genehmigt [&hellip

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Gesetzliche Leistungen

Nahezu 95 % aller Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Im einzelnen handelt es sich dabei um folgende Leistungen, welche alle gesetzlichen Krankenkassen gleichermaßen gewähren müssen. Ärztliche Behandlung Arznei- und Verbandmittel Auslandsschutz Empfängnisverhütung Fahrkosten Früherkennung (Gesundheitsuntersuchungen) Gesundheits-Check Gesundheitsförderung Häusliche Krankenpflege Haushaltshilfe Heilmittel (z. B. Bäder, Massagen) Hilfsmittel (z. B. Sehhilfen, Körperersatzstücken) Individualprophylaktische [&hellip

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Individuelle Gesundheitsleistungen

Viele wirksame medizinische Behandlungen sind für den einzelnen Versicherten wünschenswert, überschreiten aber das Maß des Notwendigen und dürfen daher von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Ärzte können diese von der Erstattung und Kostenübernahme ausgeschlossenen Leistungen auf Absprache anbieten und privat abrechnen. Diese als Individuellen Gesundheitsleistungen  wurden auf Initiative von Ärzten und Ärztverbänden in der [&hellip

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Ausgeschlossene Leistungen

Für die kontinuierliche Konkretisierung des Leistungskataloges ist der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen – ein Selbstverwaltungsorgan der Ärzte und Krankenkassen – verantwortlich. In diesem Zusammenhang gibt es eine Reihe von Behandlungsmethoden, deren medizinische Wirksamkeit bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen bzw. ausreichend belegt werden konnte. Nach entsprechenden Beschlüssen des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen handelt es sich [&hellip

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Leistungen der Krankenkasse

Nahezu 95 % aller Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkasse stets nur das bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen aus medizinscher Sicht notwendig und gleichzeitig wirtschaftlich ist, unabhängig davon, welcher Beitrag bezahlt wird. Neben den Pflichtleistungen gibt es eine Reihe von Mehrleistungen, die die Krankenkassen [&hellip

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