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Vergleich GKV-PKV

  
Vorteile der gesetzlichen
Krankenkasse (GKV)
  
    
Vorteile der privaten 
Krankenkasse (PKV)
  

kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne Einkommen
 
   
freie Arztwahl
 
 

grundsätzliche Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
 
 
freie Krankenhauswahl,  je nach Tarif Unterbringung im Einzelzimmer mit Chefarztbehandlung möglich
 
 
 
Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung eines Kindes
 
 
 
 
Zu erbringende Leistungen werden vertraglich bindend festgelegt (z.B. Behandlung durch Chefarzt, Einbettzimmer, Zahnersatz, Brillengestell, Heilpraktiker) und sind somit individuell gestaltbar.
 
 
Stellung einer Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt der Mutter und Berufstätigkeit des Vaters
 
   
Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich
 
 
Mutterschaftsgeld
 
   
europaweiter Krankenschutz
 
 
Vorsorgekuren für Mütter
 
   
weltweiter Krankenschutz für 2 Monate
 
 
beim Sozialgericht ist eine kostenlose Klage gegen Widerspruchsbescheide der Kasse möglich
 
  Abhängigkeit der Beitragshöhe vom gewählten Tarif, Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Geschlecht
 
relativ stabile Beiträge bei einem durchschnittlichen Beitragssatz von derzeit 14,3 Prozent
 
  bei tariflicher Vereinbarung ist eine Kostenübernahme für die Behandlung bei einem Heilpraktiker möglich
 
Abrechnung erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip, d.h. Kasse und Leistungserbringer rechnen untereinander ab. Als Versicherter müssen Sie nicht in Vorleistung treten.
 
   
 
Die Höhe der Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Fahrkosten, Krankenhausaufenthalte, Praxisgebühr, Zahnersatz etc. ist auf maximal 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt.
 
   

 


 

 
Nachteile der gesetzlichen           Krankenkasse (GKV)
 

  Nachteile der privaten 
Krankenkasse (PKV)
  
Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte und Zahnärzte der Kasse, in der Regel. keine Kostenübernahme für Heilpraktikerbesuche
 
   
Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen
 
  
Die Wahl des Krankenhauses ist eingeschränkt. Der Arzt weist in eines der zwei nächstgelegenen ein.
   
 
jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag

 
  
nach Krankenbehandlung im Ausland erfolgt keine Übernahme der Rücktransportkosten
  
   
häufig Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren
 

Für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel, Kuren, Krankenwagen sowie Zahnersatz müssen die Patienten Zuzahlungen leisten
 
   
keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
 
 
keine individuelle Gestaltung des Krankenversicherungsschutzes möglich    
das recht, Leistungen in Anspruch zu nehmen wird in der Regel erst nach dreimonatiger Wartezeit erworben
  
     
Rechnungen werden dem Privatpatienten zugestellt, dieser muss sie sich von  der Versicherung erstatten lassen
  
     
Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht  durchgeführt
 
 
keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
 
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