Vorteile
der gesetzlichen
Krankenkasse (GKV)
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Vorteile
der privaten
Krankenkasse (PKV)
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kostenlose
Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne
Einkommen
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freie
Arztwahl
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grundsätzliche
Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und
Erziehungsurlaub
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freie
Krankenhauswahl, je nach Tarif Unterbringung
im Einzelzimmer mit Chefarztbehandlung möglich
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Krankengeld
bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung eines Kindes
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Zu
erbringende Leistungen werden vertraglich bindend
festgelegt (z.B. Behandlung durch Chefarzt,
Einbettzimmer, Zahnersatz, Brillengestell,
Heilpraktiker) und sind somit individuell
gestaltbar.
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Stellung
einer Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt der
Mutter und Berufstätigkeit des Vaters
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Beitragsrückerstattung
bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich
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Mutterschaftsgeld
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europaweiter
Krankenschutz
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Vorsorgekuren für Mütter
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weltweiter
Krankenschutz für 2 Monate
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beim
Sozialgericht ist eine kostenlose Klage gegen
Widerspruchsbescheide der Kasse möglich
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Abhängigkeit
der Beitragshöhe vom gewählten Tarif,
Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Geschlecht |
relativ stabile Beiträge bei einem
durchschnittlichen Beitragssatz von derzeit 14,3
Prozent
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bei
tariflicher Vereinbarung ist eine Kostenübernahme
für die Behandlung bei einem Heilpraktiker möglich |
Abrechnung erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip,
d.h. Kasse und Leistungserbringer rechnen
untereinander ab. Als Versicherter müssen Sie nicht
in Vorleistung treten.
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Die Höhe der Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und
Hilfsmittel, Fahrkosten, Krankenhausaufenthalte,
Praxisgebühr, Zahnersatz etc. ist auf maximal 2
Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum
Lebensunterhalt begrenzt.
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