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Arbeitsentgelt

Arbeitsentgelt

Als Arbeitsentgelt werden alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung bezeichnet, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung sie gewährt werden oder in welcher Form sie geleistet werden.

Das Bruttoarbeitsentgelt bildet die Grundlage für die Berechnung der monatlichen Krankenversicherungsbeiträge. Es wird dabei stets dem Kalendermonat zugeordnet, in dem die zugehörige Arbeitsleistung erbracht wurde.

Zum Arbeitsentgelt zählen u.a.

  • monatliches Gehalt
  • zusätzliches Gehalt (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld)
  • regelmäßige Sachleistungen (wie Unterbringung, Verpflegung)
  • Anwesenheitsprämien
  • steuerpflichtige Zulagen für Nacht- oder Wochenendarbeit

Steuerfreie Aufwandsentschädigungen gelten nicht als Arbeitsentgelt.
Zum Arbeitsentgelt zählen auch geldwerte Vorteile. Dabei handelt es sich um eine Vergütungsform, die nicht in Form von Geld geleistet wird. Sie wird daher auch als Sachleistung bezeichnet. Ein typisches Beispiel hierfür ist die private Nutzung eines Dienstwagens.

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