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Zuzahlungen auf einen Blick
 

Krankenkassenleistungen Zuzahlung

Arzneimittel und Verbandsmittel
 
10 % vom Abgabepreis, mind. 5 Euro höchstens 10 Euro
Hilfsmittel
(nicht zum Verbrauch bestimmt)
 
10 % vom Abgabepreis, mind. 5 Euro höchstens 10 Euro
Hilfsmittel
(zum Verbrauch bestimmt)
 
10 % je Packung, maximal 10 Euro im Monat
Heilmittel
(z. B. Massagen, Krankengymnastik) auch bei Abgabe in der Arztpraxis)
 
10 % der Kosten und zusätzlich 10 Euro je Verordnung
Fahrkosten
- zu und von stationären Behandlungen
- bei einem Transport in Rettungsfahrzeugen oder Krankenwagen
 
10 % der Kosten, mindestens 5 Euro höchstens 10 Euro
Vollstationäre Krankenhausbehandlung
 
10 Euro je Kalendertag für maximal 28 Tage je Kalenderjahr
Ambulante und stationäre
Rehabilitationsmaßnahmen
 
10 Euro je Kalendertag
Anschlußrehabilitation
 
10 Euro je Kalendertag für maximal 28 Tage je Kalenderjahr
 
Vorsorge- und Rehabilitations-
leistungen für Mütter und Väter
 
10 Euro je Kalendertag
Haushaltshilfe 10 % der Kosten, mind. 5 Euro höchstens 10 Euro
 
Häusliche Krankenpflege 10 % der Kosten und zusätzlich 10 Euro je Verordnung
 
Soziotherapie 10 % vom Abgabepreis, mind. 5 Euro höchstens 10 Euro
 
Praxisgebühr 10 Euro je Quartal
 
 

Pro Quartal müssen alle volljährigen Versicherten ab 01.01.2004 eine Praxisgebühr von 10,- EUR für den ersten Arztbesuch zahlen. Für die nachfolgenden Behandlungen wird die Gebühr nicht erhoben.
 
Wird ohne Überweisung des behandelnden Arztes z.B. ein Facharzt konsultiert, ist auch an diesen die Praxisgebühr von 10,- EUR zu entrichten. Wird der Facharzt aufgrund einer Überweisung des Hausarztes aufgesucht, fällt die Praxisgebühr nicht erneut an.
 
Für bestimmte Gesundheitsuntersuchungen (z.B. Krebsvorsorge, einmal jährlich Zahnprophylaxe) wird keine Zuzahlung fällig.

 

 
 
 
 
Zuzahlungs-
befreiung
   
Belastungsgrenze