Zusatzbeiträge
der gesetzlichen Krankenkassen
Seit Beginn
des Jahres 2009 gibt es in Deutschland einen einheitlichen
Beitragssatz von derzeit 14,9 Prozent.
Die Gelder
erhalten die gesetzlichen Krankenkassen aus dem
Gesundheitsfonds. Die gesetzlichen Krankenkassen können
einen Zusatzbeitrag erheben, wenn die zugewiesenen Mittel
aus diesem Fonds nicht ausreichen.
Allerdings
ist dieser Zusatzbeitrag von den Versicherten allein
aufzubringen. Der Arbeitgeber beteiligt sich an diesem
Zusatzbeitrag nicht. Insofern bleiben Beitragsunterschiede
zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen
bestehen.
Die
Krankenkassen dürfen den Zusatzbeitrag nicht willkürlich
festlegen. Der Gesetzgeber hat dazu einen engen Rahmen
vorgegeben. So darf der Zusatzbeitrag maximal pauschal 8
Euro im Monat betragen, ohne das die tatsächlichen
Einnahmen des Mitglieds berücksichtigt werden.
Es ist aber
auch eine einkommensabhängige Erhebung des Zusatzbeitrags
zulässig. Dieser darf dann 1 Prozent der Einnahmen des
Mitglieds nicht übersteigen.
Falls die
gesetzlichen Krankenkasse Überschüsse erwirtschaften,
können Sie Beitragszahlungen an ihre Mitglieder
zurückerstatten.
Wir haben
für Sie eine Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen
erstellt, die einen Zusatzbeitrag erheben sowie Beiträge
zurückerstatten. Wählen Sie dazu auf der
Deutschlandkarte das Bundesland, in dem Sie arbeiten oder
wohnen.
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