Krankenkassenvergleich 

[Kontakt] [Werbung] [Impressum] [Presse]
 

 
 

Tarifrechner
Expertenforum
News


Rechengrößen in der Sozialversicherung 2007
 

Versicherungspflichtgrenze

Kranken- und  Pflegeversicherung

alte Bundesländer

neue Bundesländer

Jahr 47.700,00 Euro 47.700,00 Euro

Monat

3.975,00 Euro 3.975,00 Euro
Tag 132,50 Euro 132,50 Euro

 

Beitragsbemessungsgrenzen

Kranken- und  Pflegeversicherung

alte Bundesländer

neue Bundesländer

Jahr 42.750,00 Euro 42.750,00 Euro

Monat

3.562,50 Euro 3.562,50 Euro
Tag 118,75 Euro 118,75 Euro

  

Renten- und      Arbeitslosenversicherung

alte Bundesländer

neue Bundesländer

Jahr 63.000,00 Euro 54.600,00 Euro

Monat

5.250,00 Euro 4.550,00 Euro
Tag 175,00 Euro 151,67 Euro


Beitragssätze

Sozialversicherungszweig

alte Bundesländer

neue Bundesländer

Pflegeversicherung* 1,7 % 1,7 %
Rentenversicherung 19,9 % 19,9 %
Arbeitslosenversicherung 4,2 % 4,2 %
     
KV-pflichtige Studenten

alte Bundesländer

neue Bundesländer

KV-Beitrag für Studenten 47,53 Euro 47,53 Euro
PV-Beitrag für Studenten* 7,92 Euro 7,92 Euro

 

Monatliche Bezugsgröße

 

alte Bundesländer

neue Bundesländer

Jahr 29.400,00 Euro 29.400,00 Euro

Monat

2.450,00 Euro 2.450,00 Euro

 

Geringverdienergrenze

gilt nur noch für Auszubildende sowie für Personen, die
ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren

Monat 325,00 Euro 325,00 Euro

 

Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigung

Monat 400,00 Euro 400,00 Euro

 

* Pflegeversicherung für Kinderlose:

Kinderlose Personen, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, müssen ab dem 01.01.2005 einen um 0,25 % höheren Beitrag zu Pflegeversicherung zahlen. Diese Neuregelung resultiert aus einem Beschluss des Bundestages aus dem Oktober 2004, der damit eine Vorgabe des Bundesverfassungsgesetzes umsetzte, nach der Eltern bei der Pflegeversicherung besser gestellt werden sollten als kinderlose Personen.

 
Neuregelungen Zahnersatz und Krankengeld ab Juli 2005

Im Oktober 2004 hat der Bundestag beschlossen, dass der Zahnersatz auch künftig eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt. Allerdings zahlen ab Juli 2005 die Arbeitnehmer dann zusätzlich 0,4 Beitragspunkte für den Zahnersatz aus der eigenen Tasche.

Der gesonderte Krankengeld-Zusatzbeitrag in Höhe von 0,5 Prozent für Arbeitnehmer, der ursprünglich erst im Januar 2006 eingeführt werden sollte, wird nun ebenfalls ab Juli 2005 erhoben. Insgesamt erhöhen sich dadurch die Krankenkassenbeiträge für gesetzliche Krankenversicherte um 0,9 Prozentpunkte. Beide Abzüge haben die gesetzliche Versicherten künftig allein zu tragen - bisher teilten sich diese Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleich Teilen. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen im Gegenzug gesetzlich dazu verpflichtet werden, die Beiträge zum 01.07.2005 um 0,9 Prozent zu senken.

 

 
Krankenkasse
der Woche
 
Rechengrößen 2012
Rechengrößen 2011
Rechengrößen 2010
Rechengrößen 2009
Rechengrößen 2008
Rechengrößen 2007
Rechengrößen 2006
Rechengrößen 2005
Rechengrößen 2004
Rechengrößen 2003
Rechengrößen 2002