Beitragssätze
- Zusatzbeitrag - Ausschüttungen
Zu
Beginn des Jahres 2009 hat der Gesetzgeber einen
einheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlichen
Krankenkassen eingeführt.
Krankenkassen, die mit den aus dem Gesundheitsfond
zugewiesenen Mitteln nicht auskommen, können einen Zusatzbeitrag
erheben. Effizient wirtschaftende Krankenkassen schütten
einen Teil der Beiträge an ihre Mitglieder aus.
Zur Anzeige der für Sie möglichen Kassen
sowie der erhobenen Zusatzbeiträge/Ausschüttungen wählen
Sie bitte das Bundesland Ihres Wohn- bzw. Beschäftigungsortes.
Beachten
Sie bitte, dass nicht jede Kasse in jedem Bundesland geöffnet
ist.
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