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Beitragssätze - Zusatzbeitrag - Ausschüttungen

Zu Beginn des Jahres 2009 hat der Gesetzgeber einen einheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen eingeführt. Krankenkassen, die mit den aus dem Gesundheitsfond zugewiesenen Mitteln nicht auskommen, können einen Zusatzbeitrag erheben. Effizient wirtschaftende Krankenkassen schütten einen Teil der Beiträge an ihre Mitglieder aus.

Zur Anzeige der für Sie möglichen Kassen sowie der erhobenen Zusatzbeiträge/Ausschüttungen wählen Sie bitte das Bundesland Ihres Wohn- bzw. Beschäftigungsortes. Beachten Sie bitte, dass nicht jede Kasse in jedem Bundesland geöffnet ist.