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Damit
Sie die Krankenkasse wechseln können, müssen Sie die
Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkasse unter
Berücksichtigung der Kündigungs- und
Bindungsfristen kündigen. Nach erfolgter
Kündigung muss Ihnen die Krankenkasse binnen zwei Wochen
eine Kündigungsbestätigung zukommen lassen.
Im
Anschluss können Sie dann eine neue Krankenkasse wählen.
Dazu müssen
Sie die Kassenwahl gegenüber der gewählten Krankenkasse
erklären (aktives Wahlrecht). In diesem Zusammenhang
müssen Sie der neuen Krankenkasse die
Kündigungsbestätigung Ihrer vorherigen Krankenkasse
vorlegen. Insofern Sie
berechtigt sind, einer bestimmten Krankenkasse beizutreten
(Wahlmöglichkeiten),
darf die Krankenkasse Ihre Mitgliedschaft nicht ablehnen.
Eine Ablehnung wegen schwerwiegenden Vorerkrankungen ist
ebenfalls unzulässig.
Damit die Krankenkassenwahl wirksam werden kann,
muss der
Versicherte gegenüber dem Arbeitgeber die Wahl der
Krankenkasse nachweisen. Die erfolgt durch die Vorlage einer
entsprechenden Mitgliedschaftsbescheinigung, die von
der gewählten Krankenkasse ausgestellt wird. Der
Arbeitgeber wird Sie dann zum Ende der Kündigungsfrist
bei der alten Krankenkasse ab- und bei der neuen
Krankenkasse anmelden.
Erfolgt
die Vorlage der Mitgliedsbescheinigung nicht oder verspätet,
ist die Kassenwahl unwirksam. In einem solchen Fall wird
die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse fortgesetzt.
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