Wählbare
Krankenkassen
Versicherungspflichtige
und freiwillig versicherte Personen können folgende
Krankenkassen wählen:
-
die Ortskrankenkasse des
Beschäftigungs- oder Wohnorts
-
jede Ersatzkasse, deren
Zuständigkeit sich nach der Satzung auf den
Beschäftigungs- oder Wohnort erstreckt,
-
die Betriebs- oder
Innungskrankenkasse, wenn sie in dem Betrieb
beschäftigt sind, für den die Betriebs- oder
die Innungskrankenkasse besteht,
-
die Betriebs- oder
Innungskrankenkasse, wenn diese entsprechend
einer Satzungsregelung für den Wohn- bzw.
Beschäftigungsort geöffnet ist
Außerdem ist eine
Ortskrankenkasse, Ersatzkasse, Betriebs- oder
Innungskrankenkasse unabhängig vom Wohn- oder
Beschäftigungsort oder von der Betriebszugehörigkeit
wählbar, wenn:
-
der Ehegatte bei dieser
Krankenkasse versichert ist
-
dort vor Beginn der
Versicherungspflicht oder
Versicherungsberechtigung zuletzt eine
Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung
bestanden hat
-
ein Elternteil des
jeweiligen versicherungspflichtigen Behinderten,
Jugendlichen in Jugendhilfeeinrichtungen,
Teilnehmers an berufsfördernden Maßnahmen zur
Rehabilitation, Beziehers von Waisenrente bei
dieser Krankenkasse versichert ist.
Studenten können
zusätzlich die Ortskrankenkasse oder jede Ersatzkasse
an dem Ort wählen, in dem die Hochschule ihren Sitz
hat.
Versicherte
Rentner können zusätzlich auch die Betriebs- oder
Innungskrankenkasse wählen, wenn sie in dem Betrieb
beschäftigt waren, für den die Betriebs- oder
Innungskrankenkasse besteht.
Die
Bundesknappschaft, die See-Krankenkasse und die
landwirtschaftlichen Krankenkassen sind ausschließlich
für Bergleute, Seeleute und Landwirte zuständig.
Künftig können Personen auch die Bundesknappschaft und
die See-Krankenkasse wählen, die nicht mehr im Bergbau
oder der Seefahrt beschäftigt sind, wenn für ihre
Rentenfeststellung die Bundesknappschaft oder die
Seekasse zuständig ist.
Für
familienversicherte Personen besteht kein eigenes
Wahlrecht. Sie sind immer an die Wahl des Mitgliedes,
bei dem die Familienversicherung erfolgt, gebunden.
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