Wer
kann sich privat krankenversichern?
- Arbeitnehmer,
deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze
von derzeit 48.150 Euro liegt
- Selbständige
- Freiberufler
- Beamte,
Richter und Soldaten mit Anspruch auf Beihilfe oder
freie Heilfürsorge
Ein kostenloses und
unverbindliches Angebot
für eine private
Krankenversicherung erhalten Sie hier.
Sollten
Sie nicht zu den oben genannten Personen gehören, ist
eine private Zusatzversicherung eine sehr gute
Alternative.
Je nach
Tarif und persönlicher Situation sind folgende Leistungen
zusätzlich versicherbar:
- Brillen
und Kontaktlinsen
- Heilpraktiker
- Zahnersatz,
(Inlays, Einzelkronen, Implantate)
- Auslandsreisekrankenschutz
- Krankenhausbehandlung
(Einbett- bzw. Zweibettzimmer, Privatarzt, etc.)
- Krankentagegeld
für Arbeitnehmer und Selbständige
- Krankenhaustagegeld
- Kurtagegeld
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