Kündigungsfristen
Ab dem
01.01.2002 können versicherungspflichtige Personen
und auch freiwillig versicherte Personen die
Mitgliedschaft in ihrer Krankenkasse zum Ablauf des
übernächsten Kalendermonats kündigen. An diese
Wahlentscheidung sind sie dann grundsätzlich 18 Monate
gebunden.
Beispiel:
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Tag der
Kündigung:
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15.01.08
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Ende der
Mitgliedschaft:
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31.03.08
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Beginn der
Mitgliedschaft
bei der gewählten Kasse:
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01.04.08
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Die
18-monatige Bindungsfrist gilt für alle ab dem 01.01.2002
ausgeübten Wahlrechte. Allerdings muss diese
Bindungsfrist nicht eingehalten werden:
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bei
erstmaliger Kündigung im Jahr 2002
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bei
Kündigung einer freiwilligen Mitgliedschaft, wenn im
Anschluss eine Versicherung in einer privaten
Krankenversicherung erfolgen soll
-
wenn die
Voraussetzungen für eine Familienversicherung
erfüllt sind
Nach dem
neuen Recht kann bei Eintritt eines neuen
Versicherungsgrundes oder bei einem
Arbeitgeberwechsel nur dann eine neue Krankenkasse
gewählt werden, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits eine
18-monatige Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse
bestanden hat und die Mitgliedschaft zum Termin des
Arbeitgeberwechsels vorausschauend wirksam gekündigt
wurde. Möchten Sie bei einem
Arbeitgeberwechsel Mitglied Ihrer bisherigen
Krankenkasse bleiben, brauchen Sie Ihrem Arbeitgeber
lediglich eine Mitgliedsbescheinigung dieser
Krankenkasse zu übergeben.
Versicherungspflichtige und freiwillige Mitglieder
einer Krankenkasse haben ein Sonderkündigungsrecht,
so weit ihre Krankenkasse den allgemeinen Beitragssatz
erhöht. Diese Kündigungsmöglichkeit besteht auch
dann, wenn die 18-monatige Bindefrist noch nicht
erfüllt ist. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist
somit zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet
von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt.
Aufgrund der Beitragserhöhung ist das
Kündigungsrecht bis
spätestens einen Monat nach Inkrafttreten der
Beitragserhöhung auszuüben.
Beispiel
zum Sonderkündigungsrecht
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Inkrafttreten
der Beitragserhöhung:
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01.03.2008
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Kündigung
bei der Krankenkasse
bis spätestens:
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30.04.2008
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Eingang
der Kündigung bei der
Krankenkasse:
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30.04.2008
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Ende der
Mitgliedschaft in der vorherigen Krankenkasse
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30.06.2008
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Beginn der
Mitgliedschaft bei der
gewählten Kasse:
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01.07.2008
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