Häufig gestellte
Fragen zur Krankenversicherung der Studenten
Ich bin als Studentin
familienversichert und möchte nun nebenbei einen 325 Euro-Job
(630-Mark-Job) aufnehmen. Ist eine Familienversicherung
weiterhin möglich?
Eine kostenlose
Familienversicherung ist weiterhin möglich, wenn Ihr
Gesamteinkommen 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt.
Somit dürfen Sie derzeit bis maximal 350 EUR monatlich dazuverdienen.
Was ist aber, wenn ich
als familienversicherter Student ein Einkommen von 450 EUR
erziele.
Eine
Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn Ihr
Gesamteinkommen derzeit 400 EUR monatlich übersteigt. In
diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, der kostengünstigen
Krankenversicherung der Studenten beizutreten.
Ich bin derzeit als
Student selbst in der studentischen Krankenversicherung
versichert. Gibt es in der studentischen
Krankenversicherung Hinzuverdienstgrenzen?
Um beitragsgünstig als
Student versichert zu sein, müssen Sie ein
"ordentlich Studierender" sein. Ordentlich
studierend sind Sie dann, wenn die wöchentliche
Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt. Die Höhe
des Arbeitsentgelts ist dabei ohne Bedeutung . In Einzelfällen
(vornehmlich bei Beschäftigungen am Wochenende sowie in
den Abend- und Nachtstunden) ist auch eine
Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden möglich,
vorausgesetzt, dass Zeit und Arbeitskraft des Studenten überwiegend
durch das Studium in Anspruch genommen werden. Weiterhin
ist auch ein Job von mehr als 20 Stunden monatlich möglich,
wenn er ausschließlich in den Semesterferien ausgeübt
wird.
Wie kann ich mich als Student versichern, wenn ich
wegen Überschreitung der Altersgrenze aus der
studentischen Krankenversicherung ausscheiden muss?
Die
Möglichkeit einer studentischen Krankenversicherung
besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens
jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Im Anschluss
können Sie sich freiwillig in einer gesetzlichen
Krankenkasse oder privat weiterversichern.
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