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Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung der Studenten

Ich bin als Studentin familienversichert und möchte nun nebenbei einen 325 Euro-Job (630-Mark-Job) aufnehmen. Ist eine Familienversicherung weiterhin möglich?

Eine kostenlose Familienversicherung ist weiterhin möglich, wenn Ihr Gesamteinkommen 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt. Somit dürfen Sie derzeit bis maximal 350 EUR monatlich dazuverdienen.
 

Was ist aber, wenn ich als familienversicherter Student ein Einkommen von 450 EUR erziele.

Eine Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn Ihr Gesamteinkommen derzeit 400 EUR monatlich übersteigt. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, der kostengünstigen Krankenversicherung der Studenten beizutreten.
  

Ich bin derzeit als Student selbst in der studentischen Krankenversicherung versichert. Gibt es in der studentischen Krankenversicherung Hinzuverdienstgrenzen?

Um beitragsgünstig als Student versichert zu sein, müssen Sie ein "ordentlich Studierender" sein. Ordentlich studierend sind Sie dann, wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist dabei ohne Bedeutung . In Einzelfällen (vornehmlich bei Beschäftigungen am Wochenende sowie in den Abend- und Nachtstunden) ist auch eine Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden möglich, vorausgesetzt, dass Zeit und Arbeitskraft des Studenten überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Weiterhin ist auch ein Job von mehr als 20 Stunden monatlich möglich, wenn er ausschließlich in den Semesterferien ausgeübt wird.

 
Wie kann ich mich als Student versichern, wenn ich wegen Überschreitung der Altersgrenze aus der studentischen Krankenversicherung ausscheiden muss?

Die Möglichkeit einer studentischen Krankenversicherung besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Im Anschluss können Sie sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat weiterversichern.

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